Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Dutschland angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines ist eine bestandene Fischerprüfung. Der Fischereischein wird für ein, für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre oder auf Lebenszeit erteilt. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig. 


    Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

    Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerservice der Stadt Horstmar möglich.

    Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

    Was ändert sich?

    • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
    • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
    • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
    • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.


    Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente


    Fischereischein

    • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich vor Ort im Bürgerservice der Stadt Horstmar.
    • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder vor Ort im Bürgerservice der Stadt Horstmar.


    Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

    Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder vor Ort im Bürgerservice der Stadt Horstmar möglich.


    Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

    Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

    Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder vor Ort im Bürgerservice der Stadt Horstmar beantragt werden.


    Fischereischein mit Begleitung

    Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.


    Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

    Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

    • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
    • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
    • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
    • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer


    Jugendfischereischein entfällt

    Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.


    Online-Antrag

    Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt. 

    Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).


    Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte vor Ort an den Bürgerservice der Stadt Horstmar.


    Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. https://www.lfv-westfalen.de/ 

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
    • Personalausweis und/oder Reisepass 
    • 1 Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Fischereischein nicht verlängerbar ist)
  • Voraussetzung

    •          Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereiprüfung.
  • Kosten

    Gebühren und Abgaben

    Verwaltungsleistung

    Online 

    Bei Stadt/Gemeinde

    Fischereischein auf Lebenszeit

    18,00 €

    30,00 €

    Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

    14,00 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)

    22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

    Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

    42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)

    50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)

    Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

    20,00 €

    32,00 €


    Beim Landesamt online oder postalisch

    Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

    30,00 €