Kommunale Wärmeplanung

KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Horstmar startet kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Horstmar hat offiziell den Startschuss für die kommunale Wärmeplanung gegeben. Dieses durch Bundesmittel unterstützte Projekt zielt darauf ab, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wärmeversorgung für die Region zu schaffen.

Die kommunale Wärmeplanung ist von entscheidender Bedeutung, um die lokalen Klimaziele zu erreichen und die Energiewende auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Zunächst werden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Infrastruktur umfassend analysiert. Auf dieser Grundlage werden spezifische Konzepte entwickelt, die auf die Anforderungen der Gemeinde abgestimmt sind. Im Fokus stehen die Verringerung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz sowie der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeversorgung. Das Ziel der Stadt Horstmar ist es, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Auszug aus dem Wärmebedarfskataster


Projektverlauf und Bürgerbeteiligung

Zu Beginn des Projekts erfolgt eine detaillierte Bestandsaufnahme der bestehenden Wärmeversorgung und -verteilung. Eine solide Datenbasis ist unerlässlich für den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung.

Auf Basis dieser Bestandsanalyse sowie einer Bewertung des Potenzials erneuerbarer Energien werden anschließend Maßnahmen entwickelt, die auf die spezifischen Bedingungen der Region abgestimmt sind. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit den Fachfirmen EMCEL und heatbeat nrw GmbH durchgeführt, die sich auf die Entwicklung nachhaltiger Wärmeversorgungslösungen spezialisiert haben.

Bei der Planung werden neben technischen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt. Ziel ist es, konkrete, umsetzbare Empfehlungen und Maßnahmen zu erarbeiten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die erstellten Konzepte keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger darstellen und keine spezifischen Aussagen zur Wärmeversorgung einzelner Gebäude getroffen werden.

Um die Bevölkerung und lokale Unternehmen umfassend zu informieren und aktiv einzubinden, werden regelmäßig Updates zum Projektfortschritt veröffentlicht.

Bestands- und Potentialanalyse Stadt Horstmar-Juni 2025


Häufige Fragen zur Wärmeplanung (FAQ´s)

Wieso muss die kommunalen Wärmeplanung erstellt werden?

Die kommunale Wärmeplanung soll als bedeutendes Instrument zur Umsetzung der Wärmewende etabliert werden, unterstützt durch ein Gesetz zur Wärmeleitplanung. Diese Planung bietet den Kommunen einen klaren Fahrplan, um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen und geeignete Wärmeversorgungsarten zu definieren. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden zentrale Regelungen für den Übergang zu klimafreundlichem Heizen.

Worauf zielt die kommunale Wärmeplanung ab?

Die kommunale Wärmeplanung verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Identifikation lokaler Potenziale: Die Kommune ermittelt, welche Möglichkeiten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vor Ort bestehen. Es wird untersucht, ob und wie diese Potenziale durch Wärmenetze in die örtliche Wärmeversorgung integriert werden können.
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse: Die Kommune evaluiert, welche Wärmeversorgungsart in den verschiedenen Gebieten am kostengünstigsten ist.
  • Identifikation der Versorgungsarten: Für das gesamte Stadtgebiet oder Teilbereiche davon wird ermittelt, wo eine Versorgung über Wärme- oder Wasserstoffnetze möglich ist und wo eine dezentrale Versorgung durch individuelle Heizungsanlagen (z.B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen) wahrscheinlich ist.
  • Informationsbereitstellung: Diese Planungen liefern Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Wärmeverbrauchern wichtige Informationen über die voraussichtliche zukünftige Wärmeversorgung in ihrem Gebiet.
  • Entscheidungshilfe: Die bereitgestellten Informationen können als Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen der Gebäudeeigentümer dienen.

In welchen Schritten läuft die kommunale Wärmeplanung ab?

Ein kommunaler Wärmeplan zielt darauf ab, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Das Resul-tat ist ein Stadtplan, der aufzeigt, welche Formen der fossilfreien Wärmeversorgung in den verschiedenen Bereichen zukünftig sinnvoll sind. Ein Wärmeplan wird in der Regel in den folgenden Schritten entwickelt:

  • Ist-Zustand:

In diesem Schritt wird das gesamte Stadtgebiet analysiert. Die Analyse umfasst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäudetypen, des Alters der Gebäude und der genutzten Heizungsarten. Zudem wird der jährliche Energieverbrauch ermittelt. Auch die jährlichen Treib-hausgas-Emissionen, die durch die Wärmeversorgung im Stadtgebiet entstehen, werden quantifiziert.

  • Potentialanalyse:

In diesem Schritt wird untersucht, wo im Stadtgebiet Einsparpotenziale für den Energieverbrauch bestehen. Gleichzeitig werden Optionen zur Wärmeversorgung von Gebäuden aus erneuerbaren Energiequellen erforscht. Dazu werden verschiedene Technologien der Wärmeversorgung analysiert, wie Geothermie, die Erdwärme nutzt und Solarthermie, die Sonnen-energie nutzt.

  • Szenarien und Maßnahmen:

Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 wird ermittelt, wie sich der Wärmeverbrauch und -bedarf in den kommenden Jahren verändern wird. Außerdem wird untersucht, welche Wärmeversorgungsstrukturen erforderlich sind, um bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu gewährleisten. Abschließend wird eine Strategie für das Stadtgebiet ausgearbeitet. Diese Strategie umfasst Maßnahmen zur Umsetzung, wie beispielsweise die Reduzierung des Wärmebedarfs und die erforderlichen Schritte, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Die Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen der Schritte 1 und 2.

Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen?

Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Juni 2026 Wärmepläne für ihre Netze zu erstellen, wenn sie über 100.000 Einwohner haben, oder bis Ende Juni 2028, wenn sie weniger als 100.000 Einwohner zählen.

Wo erfahre ich, ob für mein Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?

Um Informationen über den aktuellen Stand der Wärmeplanung und den Zeitpunkt der Fertigstellung des Wärmeplans Ihrer Kommune zu erhalten, können Sie sich an die oben genannten Sachbearbeiter wenden. Zusätzlich plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, eine zentrale Internetplattform einzurichten. Dort sollen die fertigen Wärmepläne sechs Monate nach Ablauf der gesetzlichen Fristen für alle Interessierten einsehbar sein.

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich, was bedeutet, dass sie für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen keine Rechte oder Pflichten schafft. Die planende Kommune verpflichtet sich dadurch nicht, bestimmte Energieinfrastrukturen zu errichten oder zu betreiben. Dennoch fließen die Ergebnisse der Wärmeplanung in die Erstellung von Bebauungsplänen ein. Die Verantwortung für die Heizungsanlagen liegt bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern der Gebäude. Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind sie ab dem 1. Juli 2026 bzw. dem 1. Juli 2028 verpflichtet, die Wärmeversorgung neuer Heizungen in Bestandsimmobilien zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Anforderung bereits seit dem 1. Januar 2024.

Der Entscheidungsbaum des Umweltbundesamt hilft Ihnen durch die Inhalte und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz: Das Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien | Umweltbundesamt

Ich bin Eigentümer von einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Muss ich auf den Abschluss der Wärmeplanung abwarten?

Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern ist es meist nicht nötig oder sinnvoll, auf den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung zu warten. Wenn keine konkreten Pläne für einen Wärmenetzanschluss vorliegen, ist die Wärmepumpe oft die beste Option. Diese kann unabhängig vom Fortschritt der Wärmeplanung bestellt und installiert werden.

Muss eine Wärmepumpe wieder ausgebaut werden, wenn im Wohngebiet ein Wärmenetz entstehen soll?

Eine Wärmepumpe muss nicht entfernt werden, wenn später ein Wärmenetz im Gebiet entsteht. Nur wenn die Kommune eine Fernwärme-Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang erlässt, könnte theoretisch eine Anschlusspflicht entstehen. Allerdings:

  • Die Anschlusspflicht greift in der Regel erst beim Austausch der bestehenden Heizung.
  • Fernwärme-Satzungen müssen aus Verhältnismäßigkeitsgründen Ausnahmen vorsehen, die oft erneuerbare Energien wie Wärmepumpen zulassen.
  • Bereits installierte Wärmepumpen genießen Bestandsschutz und müssen nicht ausgebaut werden, selbst wenn später eine Fernwärme-Satzung in Kraft tritt.

Somit besteht für Besitzer von Wärmepumpen kein Risiko bezüglich eines späteren Zwangsanschlusses an ein Wärmenetz.

Meine Heizung funktioniert noch bzw. lässt sich reparieren. Muss ich jetzt sofort auf 65 % erneuerbare Energien umsteigen?

Nein. Aktuell können Sie Ihre bestehende Heizung weiter nutzen und reparieren lassen. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist jedoch empfehlenswert, da dies klimafreundlich ist und durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt wird.

Bis zum 30. Juni 2026/ 2028 dürfen Sie in Gebieten ohne kommunalen Wärmeplan noch rein fossile Heizungen einbauen. Diese müssen ab 2029 zunehmend Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Beachten Sie dabei steigende CO₂-Preise.

In Gebieten mit Wärmeplan gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen sofort. Ab 1. Juli 2026 gilt diese Regel bundesweit für alle Neuinstallationen.

Eine Ausnahme bilden bestimmte Heizkessel, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb sind. 

Der Entscheidungsbaum des Umweltbundesamt hilft Ihnen durch die Inhalte und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz: Das Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien | Umweltbundesamt

Meine Heizung ist defekt und lässt sich nicht reparieren. Muss ich jetzt sofort auf 65 % erneuerbare Energien umsteigen?

Nein. In den meisten Fällen ist es ratsam, jetzt auf erneuerbare Energien umzusteigen. Dies fördert den Klimaschutz und ist wirtschaftlich vorteilhaft, da finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfügbar ist.

Bis zum 30. Juni 2026/ 2028 dürfen Sie in Gebieten ohne kommunalen Wärmeplan noch rein fossile Heizungen einbauen. Vor der Entscheidung muss man sich jedoch verpflichtend informieren, da diese Wahl mit finanziellen Risiken einhergehen kann. Diese müssen ab 2029 zunehmend Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Beachten Sie dabei steigende CO₂-Preise.

In Gebieten mit Wärmeplan gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen sofort. Ab 1. Juli 2026 gilt diese Regel bundesweit für alle Neuinstallationen.

Der Entscheidungsbaum des Umweltbundesamt hilft Ihnen durch die Inhalte und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz: Das Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien | Umweltbundesamt

Ist die Nutzung einer Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich, wenn nach Fertigstellung des Wärmeplans die finanziellen Mittel für den Einbau einer neuen Heizanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz nicht ausreichen?

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen bis Ende 2044 weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren und nicht älter als 30 Jahre sind (Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Bei finanzieller Notwendigkeit kann eine Befreiung von der 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beantragt werden. Diese Regelung berücksichtigt sowohl Klimaziele als auch individuelle wirtschaftliche Situationen.