Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines ist eine bestandene Fischerprüfung. Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

    Kinder und Jugendliche von zehn bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhaber/in berechtigt. Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt.

    Nach Vollendung des 13. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden.

    Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • 1 Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Fischereischein nicht verlängerbar ist)
    • Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten (bei Jugendfischereischein)
  • Voraussetzung

    •          Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereiprüfung, ausgenommen Jugendfischereischeine
  • Kosten

    5-Jahresfischereischein                                                        48,00 €

    Jahresfischereischein                                                           16,00 €

    Jugendfischereischein (für Kinder von 10 – 14 Jahren)         8,00 €

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

  • Bearbeitungsdauer

    Fischereischeine werden sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.