Entwässerungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

    Die aktuellen Gebühren finden Sie im Ortsrecht.

     
    Kleineinleiterabgabe

     Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Stadt anstelle der Einleiter zu entrichten hat, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser einleiten, erhebt die Stadt eine Kleineinleiterabgabe.

     Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Bewohner des Grundstückes, die am 30.06. des Erhebungszeitraumes dort mit erstem Wohnsitz gemeldet waren, festgesetzt. Eine dauernde Abwesenheit oder sonstige besondere Verhältnisse sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides (Ausschlussfrist) geltend zu machen.

    Die aktuelle Höhe der Kleineinleiterabgabe finden Sie im Ortsrecht.


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