Entwässerungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Gebühr für die Einleitung der häuslichen und industriellen Abwässer beträgt 2,19 €/cbm.
Kleineinleiterabgabe
Zur Deckung der Abwasserabgabe, die die Stadt anstelle der Einleiter zu entrichten hat, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnlichem Schmutzwasser einleiten, erhebt die Stadt eine Kleineinleiterabgabe.
Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Bewohner des Grundstückes, die am 30.06. des Erhebungszeitraumes dort mit erstem Wohnsitz gemeldet waren, festgesetzt. Eine dauernde Abwesenheit oder sonstige besondere Verhältnisse sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides (Ausschlussfrist) geltend zu machen.
Nähere Informationen:- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 27.05.2013
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 27.05.2013
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar vom 11.03.2014
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar vom 11.03.2014
- Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom 18.12.2014
Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom 18.12.2014
- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 27.05.2013