Abwasserbeseitigung

  • Leistungsbeschreibung

    In der Stadt Horstmar besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Anschluß- und Benutzungszwang. Bei Störungen in der Abwasserbeseitigung ist der Bereitschaftsdienst unter der Tel.: 0175 / 52 79 079 zu informieren.


    Weitere informationen finden Sie im Ortsrecht.

  • Rechtsgrundlage

    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
    • Bauordnung für das Land NRW - Landesbauordnung (BauO NW)
    • Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar
  • Anträge / Formulare

    Formular

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende