Abwasserbeseitigung
Leistungsbeschreibung
In der Stadt Horstmar besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Anschluß- und Benutzungszwang. Bei Störungen in der Abwasserbeseitigung ist der Bereitschaftsdienst unter der Tel.: 0175 / 52 79 079 zu informieren.
Weitere informationen finden Sie im Ortsrecht.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Bauordnung für das Land NRW - Landesbauordnung (BauO NW)
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar
Anträge / Formulare
Formular