Ordnungsgemäße Nutzung der Altglas- und Altkleidercontainer
In der Vergangenheit wurden an verschiedenen Containerstandorten wiederholt unerlaubte Müllablagerungen festgestellt. Diese beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild der Stadt, sondern führen auch zu erheblichem zusätzlichen Reinigungs- und Entsorgungsaufwand sowie vermeidbaren Kosten für die Allgemeinheit.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die aufgestellten Sammelbehälter für Altglas und Altkleider ausschließlich der Entsorgung von Altglas oder Altkleidern dienen. Das Abstellen von Hausmüll, Sperrmüll, Elektrogeräten, Kartonagen oder sonstigen Abfällen neben den Containern ist unzulässig (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt der Stadt Horstmar bittet die Bevölkerung um ihre Mithilfe bei der Bekämpfung von illegalen Müllablagerungen im innerörtlichen Bereich, aber auch im Außenbereich und um entsprechende Anzeigen, sofern man Zeuge eines solchen Vorganges wird. Nur so können Umweltsünder für ihr rechtswidriges Verhalten verantwortlich gemacht werden. Der Appell des Ordnungsamtes an dieser Stelle lautet: „Schauen Sie nicht weg, wenn Sie Zeuge eines solchen Fehlverhaltens werden und zeigen Sie dies bei der Stadt Horstmar schriftlich oder mündlich an. Jedes ungesühnte Fehlverhalten löst in den allermeisten Fällen weiteres Fehlverhalten beim Störer aus. Wir sind auf Ihre Mithilfe im Kampf gegen wilde Müllkippen angewiesen.“ Ein ordnungswidriges Handeln kann mit einer Geldbuße je nach Vergehen mit bis zu 50.000 € geahndet werden.
Die Stadt Horstmar bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Altglas- und Altkleidercontainer ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu nutzen. Ist ein Container vollständig gefüllt, dürfen Glasflaschen oder sonstige Abfälle nicht daneben abgestellt werden. In diesem Fall wird darum gebeten, einen anderen Containerstandort zu nutzen oder die Entsorgung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Für Sperrmüll, Elektrogeräte, Kartonagen, etc. ist der Wertstoffhof, An der Wurth 9, an folgenden Tagen für die Horstmarer Bürgerinnen und Bürger geöffnet:
Dienstags von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mit Inbetriebnahme des Wertstoffhofes entfällt die bisherige Sperrmüllabfuhr nach Kartensystem. Eine kostenpflichtige Sperrmüllabfuhr ist über die Firma Remondis möglich und kann über den Containerdienst Münster selber beauftragt werden: 0251/932080. Die Kosten für eine Abholung betragen 50,00€/m³. (Beispiel: Ein Sessel: ca. 1m³).
