Erschließung
Leistungsbeschreibung
Grundstücke werden an das Straßennetz un die Versorgungsleitungen angeschlossen; die Kosten trägt der Grundstückseigentümer.Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- gemeindliche Satzungen:
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31.03.1995
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31.03.1995
- Baugesetzbuch (BauGB)