Melderegisterauskunft (erweitert)
Leistungsbeschreibung
Dritte erhalten auf Antrag eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Horstmar, wenn ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Sie können folgende Daten über eine von Ihnen genau bestimmte Person erhalten:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- Anschrift
- Tag und Ort der Geburt
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und -ort
Rechtsgrundlage
§ 45 BundesmeldegesetzVoraussetzung
Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar mit folgenden Daten zur Identifizierung der betroffenen Person zu stellen:
- Familienname, evtl. früheren Namen
- Vorname
- Geburtsdatum, Geschlecht oder
- Anschrift
- Erklärung, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Adresshandel verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung ausdrücklich eingewilligt.
- rechtliches oder berechtigtes Interesse
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Kosten
15,00 € in bar, per Scheck oder im Lastschriftverfahren (SEPA-Einzugsermächtigung wird benötigt)
Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Anträge / Formulare
S- SEPA-Einzugsermächtigung
SEPA-Einzugsermächtigung
- SEPA-Einzugsermächtigung
Weiterführende Informationen
Sie können nicht alle Voraussetzung zur Erteilung einer erweiterten Auskunft erfüllen?
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu
· Einfache Melderegisterauskunft
Bearbeitungsdauer
Schriftliche und elektronisch gestellte Melderegisterauskünfte werden, je nach Auslastung, innerhalb 1 Woche beantwortet. Persönlich gestellte Melderegisterauskünfte im Bürgerbüro werden sofort bearbeitet.