Meldebescheinigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung oder Haushaltsbescheinigung über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Horstmar mit einer Wohnung gemeldet bzw. in Horstmar wohnhaft gewesen sind.

    Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich bzw. an bevollmächtigte Personen aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.

    Sollten Sie Ihre Meldebescheinigung durch eine bevollmächtigte Person beantragen lassen, geben Sie dieser bitte eine Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit.

     In einer einfachen Meldebescheinigung sind folgende Daten enthalten:

    1. Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vornamen,
    4. Doktorgrad,
    5. Ordensname, Künstlername,
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.

    Auf Wunsch können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
    2. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    3. frühere Anschriften,
    4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    5. Familienstand.
    Haushaltsbescheinigung (Meldebescheinigung mit Familienangehörigen)
    Mit einer Haushaltsbescheinigung erklären Sie, dass Sie mit einer oder mehreren von Ihnen genannten Personen unter der gleichen Anschrift einen gemeinsamen Haushalt führen.
  • Rechtsgrundlage

    § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    •          schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Antragsteller und des Bevollmächtigten
  • Kosten

    6,00 €

    Die Gebühr ist sofort zu entrichten.

     Gebührenfrei (mit schriftlichem Nachweis) sind:

    • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen,
    • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
    • Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Meldebescheinigung kann sofort ausgestellt werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende