Kfz-Abmeldung (vorübergehende Stilllegung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden wollen, können Sie dies auch bei uns erledigen.
Die Mitteilung über die Abmeldung wird an die Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt weitergeleitet.
Sollten Ihnen die benötigten Unterlagen nicht vorliegen, weil diese gestohlen oder verloren wurden, informieren Sie sich bitte über die weitere Vorgehensweise direkt bei der Zulassungsstelle beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. Tel.: 02551 69-2049.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung, Teil I
- Kennzeichen
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Bürgerbüro die vorübergehende Stilllegung Ihres Kraftfahrzeuges durchzuführen, kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie die Stilllegung vornehmen. Die bevollmächtigte Personen muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen.
- Zulassungsbescheinigung, Teil I
Kosten
21,60 €
Bearbeitungsdauer
Die vorübergehende Stilllegung wird sofort durchgeführt, wenn alle Unterlagen vorliegen