Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Sie können im Bürgerbüro der Stadt Horstmar einen Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung Ihres Jagdscheins stellen.
Ihr Antrag wird durch das Bürgerbüro an die Jagdbehörde des Kreises Steinfurt weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Jagdschein, soweit vorhanden
- biometrisches Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Jagdschein nicht verlängerbar ist)
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Prüfungszeugnis (nur bei Erstausstellung)
Voraussetzung
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Kosten
Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und per Zahlschein nach Beantragung schriftlich mitgeteilt.
Anträge / Formulare
A- Antrag Jagdschein
Antrag Jagdschein
- Antrag Jagdschein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsfrist des Kreises Steinfurt liegt, je nach Auslastung, bei etwa 1 Woche