Jagdschein

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können im Bürgerbüro der Stadt Horstmar einen Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung Ihres Jagdscheins stellen.

     Ihr Antrag wird durch das Bürgerbüro an die Jagdbehörde des Kreises Steinfurt weitergeleitet.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Jagdschein, soweit vorhanden
    • biometrisches Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Jagdschein nicht verlängerbar ist)
    • Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Prüfungszeugnis (nur bei Erstausstellung)
  • Voraussetzung

    •          Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
    •          Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
    •          Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz
    •          Mindestalter 16 Jahre
    •          Charakterliche und körperliche Eignung

     

  • Kosten

    Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und per Zahlschein nach Beantragung schriftlich mitgeteilt.

  • Anträge / Formulare

    A
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist des Kreises Steinfurt liegt, je nach Auslastung, bei etwa 1 Woche

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende