Gruppenauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bürgerbüro kann Ihnen über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) eine Melderegisterauskunft erteilen.

     

    Folgende Daten dürfen für die Zusammensetzung einer Personengruppe herangezogen werden:

    •         Geburtsdatum
    •          Geschlecht
    •          derzeitige Staatsangehörigkeit
    •          Einzugs- und Auszugsdatum
    •          Familienstand (Angabe muss gemacht werden, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben, Lebenspartner verstorben)

     

    Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe können wir Ihnen folgende Daten mitteilen:

    •          Familienname
    •          Vorname
    •          Doktorgrad
    •          Alter
    •          Geschlecht
    •          Staatsangehörigkeit
    •          derzeitige Anschrift
    • gesetzliche Vertreter (Familienname, Vorname und derzeitige Anschrift)
  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz
  • Voraussetzung

    Die Gruppenauskunft ist schriftlich, elektronisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar mit folgender Angabe zu stellen:

    • öffentliches Interesse (z.B. Bescheinigung des Innenministeriums eines Bundeslandes)
  • Kosten

    100,00 € bis 1.000,00 € bei automatisierter Auskunftserteilung

    9,00 € je ausgewählten Einwohner bei manueller Auskunftserteilung

     

  • Bearbeitungsdauer

    Eine Gruppenauskunft kann, je nach Auslastung, innerhalb von 1 Woche bearbeitet werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende