Gruppenauskunft
Leistungsbeschreibung
Das Bürgerbüro kann Ihnen über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) eine Melderegisterauskunft erteilen.
Folgende Daten dürfen für die Zusammensetzung einer Personengruppe herangezogen werden:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienstand (Angabe muss gemacht werden, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben, Lebenspartner verstorben)
Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe können wir Ihnen folgende Daten mitteilen:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- Alter
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- derzeitige Anschrift
- gesetzliche Vertreter (Familienname, Vorname und derzeitige Anschrift)
Rechtsgrundlage
BundesmeldegesetzVoraussetzung
Die Gruppenauskunft ist schriftlich, elektronisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar mit folgender Angabe zu stellen:
- öffentliches Interesse (z.B. Bescheinigung des Innenministeriums eines Bundeslandes)
Kosten
100,00 € bis 1.000,00 € bei automatisierter Auskunftserteilung
9,00 € je ausgewählten Einwohner bei manueller Auskunftserteilung
Bearbeitungsdauer
Eine Gruppenauskunft kann, je nach Auslastung, innerhalb von 1 Woche bearbeitet werden.