Ausländer- und Asylangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für die Stadt Horstmar ist die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt zuständig.
Folgende Angelegenheiten aus dem Ausländer- und Asylbereich können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Horstmar vornehmen lassen:
- · Antragsstellung einer Verpflichtungserklärung
- · Antragsstellung von Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
- · Antragsstellung von Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
- · Aushändigung von Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
- · Aushändigung Vordruck zur Ausländerbeschäftigung
Die Anträge werden durch das Bürgerbüro an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
- · biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 cm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
- (bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltsgestattung / Duldung)
- · bisherige Aufenthaltsgestattung / Duldung, soweit vorhanden
- · sonstige Ausweis- oder Passdokumente
Kosten
Die Leistungen des Bürgerbüros der Stadt Horstmar sind gebührenfrei. Die Gebührenerhebung durch den Kreis Steinfurt ist in Einzelfällen möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Antragsstellung erfolgt im Bürgerbüro sofort.
Die Bearbeitungsfrist des Kreises Steinfurt liegt, je nach Auslastung, bei etwa 4 Wochen.