Ausländer- und Asylangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Stadt Horstmar ist die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt zuständig.

    Folgende Angelegenheiten aus dem Ausländer- und Asylbereich können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Horstmar vornehmen lassen:

    •  ·         Antragsstellung einer Verpflichtungserklärung
    • ·         Antragsstellung von Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
    • ·         Antragsstellung von Verlängerungen der Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
    • ·         Aushändigung von Aufenthaltsgestattungen / Duldungen
    • ·         Aushändigung Vordruck zur Ausländerbeschäftigung

     Die Anträge werden durch das Bürgerbüro an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt weitergeleitet.

  • Erforderliche Unterlagen

    • ·         biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 cm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
    • (bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltsgestattung / Duldung)
    • ·        bisherige Aufenthaltsgestattung / Duldung, soweit vorhanden
    • ·         sonstige Ausweis- oder Passdokumente
  • Kosten

    Die Leistungen des Bürgerbüros der Stadt Horstmar sind gebührenfrei. Die Gebührenerhebung durch den Kreis Steinfurt ist in Einzelfällen möglich.

     

  • Bearbeitungsdauer

    Die Antragsstellung erfolgt im Bürgerbüro sofort.
    Die Bearbeitungsfrist des Kreises Steinfurt liegt, je nach Auslastung, bei etwa 4 Wochen.