Anmeldung eines Wohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Sie ziehen bzw. sind nach Horstmar gezogen? Herzlich Willkommen!

     Wenn Sie nach Horstmar zuziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Zuzug im Bürgerbüro der Stadt Horstmar anmelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich.

     

  • Rechtsgrundlage

    § 17 Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • ·         Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind.Denken Sie auch an Ausweisdokumente Ihrer Familienmitglieder.
    • ·         Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters/Eigentümer) Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!

     Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Bürgerbüro Ihre Anmeldung durchzuführen, kann auch eine durch Sie bevollmächtigte Person die Anmeldung für Sie vornehmen. Zusätzlich müssen noch folgende weitere Unterlagen mitgebracht werden:

    • ·         Vollmacht
    • ·         Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • ·         ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
  • Kosten

    gebührenfrei

  • Anträge / Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung
    Meldeschein-Anmeldung
  • Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird sofort durchgeführt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende