Abmeldung eines Wohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Abmeldung in Horstmar ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland. Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug im Bürgerbüro der Stadt Horstmar abmelden. Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich, die Fortschreibung im Melderegister erfolgt zum Datum des Auszugs.
  • Rechtsgrundlage

    § 17 Bundesmeldegesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind. Denken Sie auch an Ausweisdokumente Ihrer Familienmitglieder.
    • Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung des Vermieters/Eigentümer) Die Vorlage der Wohnungskündigung reicht nicht aus!
    Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich im Bürgerbüro Ihre Abmeldung durchzuführen, kann auch eine durch Sie bevollmächtigte Person die Abmeldung für Sie vornehmen. Zusätzlich müssen noch folgende weitere Unterlagen mitgebracht werden:

    • Vollmacht
    • Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • azsgefüllter und unterschriebener Meldeschein
  • Kosten

    gebührenfrei



  • Anträge / Formulare

    Meldeschein-Abmeldung
    Wohnungsgeberbescheinigung
  • Bearbeitungsdauer

    Die Abmeldung wird sofort durchgeführt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende