Schulangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

      • Einrichtung und Ausstattung von Schulen

      • Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege

      • Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Stadt Horstmar als Schulträger beteiligt ist

      • Überlassung von Schulräumen an Dritte

      • Schülerbeförderung

      • Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenangelegenheiten

        Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW informiert ausführlich über das
    Bildungsportal NRW
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