Reisepass
Leistungsbeschreibung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und Fingerabdrücke aufgenommen werden müssen.
Die Gültigkeitsdauer bei Reisepässen bei Personen unter 24 Jahre beträgt 6 Jahre, bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
PassgesetzErforderliche Unterlagen
- Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Stadt Horstmar stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6,- € gemacht werden.
- alter Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind
- Augenfarbe und Größe des Antragstellers
- Geburtsurkunde, wenn erstmalig ein Antrag gestellt wird
- Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten für Personen unter 16 Jahre
Voraussetzung
- Der Antragsteller muss Deutsch sein
- Der Antragsteller muss in der Stadt Horstmar mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sein.
Kosten
37,50 € für Personen unter 24 Jahre
70,00 € für Personen ab 24 Jahre
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Anträge / Formulare
A
- Einverständniserklärung und Beiblatt Staatsangehörigkeit
- Vollmacht zur Abholung eines Dokumentes
Vollmacht zur Abholung eines Dokumentes
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der Auslastung und liegt bei etwa 3 bis 4 Wochen.
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In Eil- oder Notfällen können folgende Reisepässe ausgestellt werden:
- Expressreisepass
- vorläufiger Reisepass