Melderegisterauskunft (einfach)
Leistungsbeschreibung
Dritte erhalten auf Antrag eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Horstmar. Sie können folgende Daten über eine von Ihnen genau bestimmte Person erhalten:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Rechtsgrundlage
§ 44 BundesmeldegesetzVoraussetzung
Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar mit folgenden Daten zur Identifizierung der betroffenen Person zu stellen:
- Familienname, evtl. früheren Namen
- Vorname
- Geburtsdatum, Geschlecht oder
- Anschrift
- Erklärung, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Adresshandel verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung ausdrücklich eingewilligt.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Kosten
11,00 € in bar, per Scheck oder im Lastschriftverfahren (SEPA-Einzugsermächtigung wird benötigt)
Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Anträge / Formulare
A- SEPA-Einzugsermächtigung
SEPA-Einzugsermächtigung
- SEPA-Einzugsermächtigung
Weiterführende Informationen
Sie benötigen weitere Daten zu einer Person?
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu
- Erweiterte Melderegisterauskunft
Bearbeitungsdauer
Schriftliche und elektronisch gestellte Melderegisterauskünfte werden, je nach Auslastung, innerhalb 1 Woche beantwortet. Persönlich gestellte Melderegisterauskünfte im Bürgerbüro werden sofort bearbeitet.