Melderegisterauskunft (einfach)

  • Leistungsbeschreibung

    Dritte erhalten auf Antrag eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Horstmar. Sie können folgende Daten über eine von Ihnen genau bestimmte Person erhalten:

    •          Familienname
    •          Vorname
    •          Doktorgrad
    •          Anschrift
    •          sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
  • Rechtsgrundlage

    § 44 Bundesmeldegesetz
  • Voraussetzung

    Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar mit folgenden Daten zur Identifizierung der betroffenen Person zu stellen:

    •          Familienname, evtl. früheren Namen
    •          Vorname
    •          Geburtsdatum, Geschlecht oder
    •          Anschrift
    •          Erklärung, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Adresshandel verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung ausdrücklich eingewilligt.

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

  • Kosten

    11,00 € in bar, per Scheck oder im Lastschriftverfahren (SEPA-Einzugsermächtigung wird benötigt)

    Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

  • Anträge / Formulare

    A
  • Weiterführende Informationen

    Sie benötigen weitere Daten zu einer Person?

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zu

    •          Erweiterte Melderegisterauskunft
  • Bearbeitungsdauer

    Schriftliche und elektronisch gestellte Melderegisterauskünfte werden, je nach Auslastung, innerhalb 1 Woche beantwortet. Persönlich gestellte Melderegisterauskünfte im Bürgerbüro werden sofort bearbeitet.