Straßenreinigungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Horstmar gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.