Unterhaltsvorschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Zahlt der Vater / die Mutter Ihres Kindes zu wenig oder keinen Unterhalt, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Anspruch haben ausländische und deutsche nichteheliche und eheliche Kinder. 

    Unterhaltsvorschuss ist bei SozialhilfebezieherInnen Einkommen, das angerechnet wird. Bei Antragstellern, die keine Sozialhilfe beziehen, ist er zusätzliches Einkommen. 

    Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nur für längstens sechs Jahre. Die entsprechenden Anträge werden ausgegeben, wieder angenommen und an die zuständige Stelle, hier das Jugendamt des Kreises Steinfurt, weitergeleitet.