Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)

  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind minderjährig und treten eine Beschäftigung an?

    Ein UB-Schein wird benötigt, wenn Minderjährige eine Beschäftigung antreten. Vor Beschäftigungsbeginn muss eine Einstellungsuntersuchung beim Arzt erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Jungendarbeitsschutzgesetz

  • Voraussetzung

    •          Lebensalter zwischen 14 und 18 Jahre
    •          Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Horstmar
  • Kosten

    gebührenfrei
  • Bearbeitungsdauer

    Der UB-Schein wird sofort ausgestellt.


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