Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)
Leistungsbeschreibung
Sie sind minderjährig und treten eine Beschäftigung an?
Ein UB-Schein wird benötigt, wenn Minderjährige eine Beschäftigung antreten. Vor Beschäftigungsbeginn muss eine Einstellungsuntersuchung beim Arzt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Jungendarbeitsschutzgesetz
Voraussetzung
- Lebensalter zwischen 14 und 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Horstmar
Kosten
gebührenfreiBearbeitungsdauer
Der UB-Schein wird sofort ausgestellt.