Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Der Besteuerung unterliegt im Gebiet der Gemeinde das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten inAls Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,