Grundsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Stadt erhebt Grundsteuern für:
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.Kosten
Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit:
- Grundsteuer A: 355 %
- Grundsteuer B: 664 %