Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 GastG

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen (siehe unter "notwendige Unterlagen").





  • Erforderliche Unterlagen


    • Führungszeugnis,
    • Unterrichtungsnachweis der IHK,
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
    • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
    • Kopie des Pachtvertrages,
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende