Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 GastG
Leistungsbeschreibung
Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen (siehe unter "notwendige Unterlagen").
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Unterrichtungsnachweis der IHK,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
- Kopie des Pachtvertrages,
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).