Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01.09.2014 besteht auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Hierzu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion. Die anfallende Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte beglichen werden. Im Infoportal des Bundesamtes für Justiz finden Sie weitere Informationen und eine Anleitung für den Onlineantrag.

    Sollte Ihnen das nicht möglich sein oder wünschen Sie den persönlichen Kontakt mit uns, können Sie das Führungszeugnis auch im Bürgerbüro (Einwohnermeldewesen) der Stadt Horstmar unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragen.

    Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

    • für private Zwecke (Belegart N)
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Europäisches Führungszeugnis

    Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und in Deutschland keinen Wohnsitz haben, können Sie das polizeiliche Führungszeugnis direkt beim Bundeszentralregister in Bonn beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechende Seite des Bundesjustizamtes.

    Für weitere Informationen steht Ihnen das Infoportal des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Den direkten Kontakt erhalten Sie beim Klick auf die Ansprechpartner/innen auf dieser Seite.                



                              



     

     

  • Rechtsgrundlage

    Bundeszentralregistergesetz BZRG

  • Erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszweckes (bei Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde)
    • Schriftliche Aufforderung, in welcher derjenige, der das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a, Absatz 1 BZRG vorliegen (bei Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses)
  • Voraussetzung

    •          Der Antragsteller muss in der Stadt Horstmar gemeldet sein
    • Vor Vollendung des 14. Lebensjahres, bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen
  • Kosten

    • 13,00 € (Ausnahme: 17,00 € Europäisches Führungszeugnis)

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. 

  • Bearbeitungsdauer

    Die Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn dauert etwa 1 bis 2 Wochen. Beachten Sie, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ungefähr drei Wochen länger dauern kann.


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