Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


    Rechtliche Grundlagen:

    • Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)

    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Horstmar

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende