Abfallbeseitigungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr.
    Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Art und Zahl der Abfallbehälter für Rest-, Papier- und Biomüll.
    Private Haushalte können mit Nachbarn Entsorgungsgemeinschaften  für alle Abfallarten bilden.
    Für die Abfuhr aus anderen Herkunftsbereichen als priv. Haushaltungen gilt ein Mindestrestmüllbehältervolumen von 60L bei einer zweiwöchigen Entleerung.
    Antragsvordrucke zur Bildung von Entsorgungsgemeinschaften oder zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bekommen Sie bei uns im Rathaus, Zimmer 21.
    Online-Version einiger Vordrucke finden Sie weiter unten bei Formulare.

  • Anträge / Formulare

    Formular