Zahlungsverkehr- u. abwicklung durch die Gemeindekasse Neuenkirchen
Sonstige Angaben
Die Zahlungsabwicklung sowie Vollstreckungsaufgabe sind im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Horstmar und der Gemeinde Neuenkirchen geregelt. Die Zuständigkeit und Umsetzung übernimmt die Gemeindeverwaltung Neuenkirchen.
Öffnungszeiten
Di: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr