Zahlungsverkehr- u. abwicklung durch die Gemeindekasse Neuenkirchen

Sonstige Angaben

Die Zahlungsabwicklung sowie Vollstreckungsaufgabe sind im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Horstmar und der Gemeinde Neuenkirchen geregelt. Die Zuständigkeit und Umsetzung übernimmt die Gemeindeverwaltung Neuenkirchen.

Öffnungszeiten

Mo:   08:30 Uhr - 12:30 Uhr          14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di:     08:30 Uhr - 12:30 Uhr          14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi:    08:30 Uhr - 12:30 Uhr         
Do:    08:30 Uhr - 12:30 Uhr          14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr:      08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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