⇑ / Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Aus besonderem Anlass, beispielsweise bei Schützenfesten, öffentlichen Vereinsjubiläen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Ihre Erlaubnis erhalten Sie auf Widerruf durch die Ordnungsbehörde der Stadt Horstmar.
Eine Erlaubnis wird benötigt, wenn Sie Alkohol ausschenken. Der Antrag muss schriftlich durch den Veranstalter im Ordnungsamt der Stadt Horstmar gestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
25,00 € bis 200,00 €
Rechtsgrundlage
Gaststättengesetz