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Leistungsbeschreibung
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern der Wert der Fundsache höher als 5 Euro ist. Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Es wird sofort bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen. Der Fund kann aber auch als Online-Fundanzeige gemeldet werden.
Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung nicht abgeholt, wird sie vernichtet.
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen, d. h. er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer - selbst das Eigentum an der Sache erwerben. Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn. Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
Schlüsselfunde werden nicht einzeln erfasst. Bei Verlust setzen Sie sich bitte mit den unter "Kontakte" genannten Personen in Verbindung.
Hier können Sie selber nach Fundsachen suchen: