Vorläufiger Reisepass
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes / Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.Die Gültigkeitsdauer bei vorläufigen Reisepässen ist auf maximal 1 Jahr beschränkt. Eine Verlängerung des alten Passes ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage
PassgesetzErforderliche Unterlagen
- Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Stadt Horstmar stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6,- € gemacht werden.
- alter Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind
- Augenfarbe und Größe des Antragstellers
- Geburtsurkunde, wenn erstmalig ein Antrag gestellt wird
- Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten für Personen unter 16 Jahre
- Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (z.B. Reiseunterlagen)
Voraussetzung
- Der Antragsteller muss Deutsch sein
- Der Antragsteller muss in der Stadt Horstmar mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sein
Kosten
26,00 €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Anträge / Formulare
Bearbeitungsdauer
Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.