Ummeldung eines Wohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie innerhalb von Horstmar umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug im Bürgerbüro der Stadt Horstmar ummelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich.
  • Rechtsgrundlage

    § 17 Bundesmeldegesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    •          Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind. Denken Sie auch an Ausweisdokumente Ihrer Familienmitglieder.
    •          Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters/Eigentümer) Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
  • Kosten

    gebührenfrei
  • Anträge / Formulare

    A
  • Bearbeitungsdauer

    Die Ummeldung wird sofort durchgeführt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende