Ummeldung eines Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie innerhalb von Horstmar umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug im Bürgerbüro der Stadt Horstmar ummelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich.Rechtsgrundlage
§ 17 BundesmeldegesetzErforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind. Denken Sie auch an Ausweisdokumente Ihrer Familienmitglieder.
- Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters/Eigentümer) Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
Kosten
gebührenfreiAnträge / Formulare
A- Meldeschein-Anmeldung
Meldeschein-Anmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeberbescheinigung
- Meldeschein-Anmeldung
Bearbeitungsdauer
Die Ummeldung wird sofort durchgeführt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.