Das Bildung- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Wer erhält Leistungen?Kinder und Jugendliche unter
25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
- SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nch dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Kundeskindergeldgesetz
oder- Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Welche Leistungen gibt es?- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren erhalten einen Betrag von
10 € monatlich. Dieser Betrag kann eingesetzt werden für:
1. Mitgliedsbeiträge für Vereine aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
3. angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsführung)
4. Teilnahme an Ferienfreizeiten, Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Innerhalb des monatlichen Betrages von 10 € können weitere Kosten erstattet werden, die im Zusammenhang mit einer Aktivität von 1. bis 4. entstehen.
Klassenfahrten / Ausflüge Die Kosten für Fahrten und Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden übernommen. Taschengeld wird nicht gezahlt.
LernförderungDie Kosten für eine Lernförderung (Nachhilfe) können übernommen werden, wenn die Notwendigkeit der Lernförderung von der Schule bestätigt wird.
Gemeinschaftliches Mittagessen Für das Mittagessen innerhalb der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wird ein Zuschuss gewährt. Der
Eigenanteil pro Mittagessen beträgt
1 €. Die restlichen Kosten werden übernommen.
Persönlicher Schulbedarf Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 1. August
70 € und zum 1. Februar
30 €. Dieses Geld ist für die Anschaffung von Schulmaterialien bestimmt (z. B. Kopiergeld, Hefte, Stifte, Schulranzen, Taschenrechner).
Schülerbeförderung Wenn die Fahrkosten für den Besuch der Schule nicht vom Schulträger gezahlt werden, können ggfs. (anteilige) Kosten übernommen werden. Dies können z. B. Fahrkosten für den Rückweg aus der Offenen Ganztagsschule sein.
Was muss ich tun um Leistungen zu erhalten?Für alle Leistungen – mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfs bei SGB II oder SGB XII-Bezug – ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Anträge werden im Sozialamt (Jobcenter) Ihrer Stadt / Gemeinde gestellt. Hier erhalten Sie die entsprechenden Antragsvordrucke und nähere Informationen.
Die Anträge stehen auch auf der Internetseite unter
Jobcenter Kreis Steinfurt zur Verfügung.
Wie werden die Leistungen erbracht?- Teilhabe am sozialen & kulturellen Leben
- Klassenfahrten und Ausflüge
- gemeinschaftliches Mittagessen
- über eine Geldleistung auf Ihr Konto