Vorkaufsrechtszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Mehrere Gesetze räumen den Gemeinden Vorkaufsrechte an Grundstücken für die Fälle ein, in denen Grundstücke für öffentliche Zwecke benötigt werden. Der öffentliche Bedarf liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bebauungsplan auf dem verkauften Grundstück die Nutzung als Straße, Kindergarten oder Schule festsetzt.

    Deshalb müssen Notarinnen oder Notare zu jedem Grundstückskaufvertrag ein Vorkaufsrechtszeugnis bei der Stadt beantragen. Das Vermessungs- und Katasteramt prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt, ob die Stadt es ausüben will oder nicht.

    Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist ausgeschlossen, wenn die Vertragsparteien miteinander verheiratet oder verwandt sind oder wenn Eigentumswohnungen verkauft werden. Die Stadt Horstmar übt das gesetzliche Vorkaufsrecht nur sehr selten aus. In allen anderen Fällen wird das Zeugnis innerhalb weniger Arbeitstage ausgestellt.

    Das Vorkaufsrechtszeugnis ist für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch zwingend notwendig. Vorkaufsrechtsbescheinigungen sind gebührenpflichtig.