Rundfunkgebührenbefreiung, Gebührenermäßigung für Fernsprechanschlüsse der Telekom (Sozialtarif)

  • Leistungsbeschreibung

    Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.

    Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlußgebühren.


    Notwendige Unterlagen:

    • Rundfunkteilnehmer-Nummer
    • Sozialhilfebescheid
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"
    • Bescheid zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
    • Einkommensnachweise
    • Mietvertrag oder Wohngeldbescheid
    • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
    Informationen zu den Rundfunkgebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des WDR.

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