Rundfunkgebührenbefreiung, Gebührenermäßigung für Fernsprechanschlüsse der Telekom (Sozialtarif)
Leistungsbeschreibung
Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlußgebühren.
Notwendige Unterlagen:
Informationen zu den Rundfunkgebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des WDR.- Rundfunkteilnehmer-Nummer
- Sozialhilfebescheid
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"
- Bescheid zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Wohngeldbescheid
- Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz