Reisegewerbekarte

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Reisegewerbekarte wird benötigt, wenn man gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

     1.   selbständig oder unselbständig in eigener Person feilbietet oder

     2.    Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständige unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

     

  • Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung
  • Erforderliche Unterlagen

    •          Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    •          Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
    •          erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    •          Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Kosten

    200,- €
  • Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende