Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen. Sie benötigen keinen Personalausweis, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.

    Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er hat Scheckkartenformat und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und digitalen Welt. Im Personalausweis liegt ein Chip auf dem die im Ausweis abgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt werden.Bei Antragsstellung können Sie sich entscheiden, ob Sie auf freiwilliger Basis ebenfalls Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen möchten. Wenn Sie Ihre Finderabdrücke nicht aufnehmen lassen wollen, entstehen Ihnen keine Nachteile.

    Warum Fingerabdrücke speichern?
    Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhabern und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können vor Ort mit den Merkmalen der Personen verglichen werden und müssen übereinstimmen.

    Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zu Identifikationsfeststellung – lesen: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

    Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Eine nachträgliche Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip ist nicht möglich.

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro der Stadt Horstmar gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

    Die Gültigkeitsdauer bei Personalausweisen bei Personen unter 24 Jahre beträgt 6 Jahre, bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.

  • Rechtsgrundlage

    Personalausweisgesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Stadt Horstmar stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6,- € gemacht werden.
    •  alter Personalausweis und/oder Reisepass, auch wenn diese abgelaufen sind
    •  Augenfarbe und Größe des Antragstellers
    •  Geburtsurkunde, wenn erstmalig ein Antrag gestellt wird
    •  Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten für Personen unter 16 Jahre
  • Voraussetzung

    •          Der Antragsteller muss Deutsch sein.
    •          Der Antragsteller muss in der Stadt Horstmar mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sein.
  • Kosten

    22,80 € bei Personen unter 24 Jahren
    37,00 € bei Personen ab 24 Jahren

  • Anträge / Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Wie erfahre ich, ob mein Personalausweis abholbereit ist?
    Sobald Ihr Personalausweis abholbereit ist erhalten Sie eine E-Mail.
    Denke Sie bitte bei Abholung an Ihren alten Personalausweis, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist.

    Sie benötigen Ihren Personalausweis schneller?
    In Eil- oder Notfällen kann folgender Personalausweis ausgestellt werden:
    :

    • vorläufiger Personalausweis
  • Bearbeitungsdauer

    Personalausweise werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der Auslastung und liegt bei etwa 3 bis 4 Wochen.