Ehrung von Mitbürgern bei Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Ehrungen durch die Stadt Horstmar
Zum 80. Geburtstag gratuliert der Bürgermeister den Jubilaren in Form eines Glückwunschschreibens.
Zum 90., 95. und jedem weiteren Geburtstag sowie zum Goldenen (50-jährigen), Diamantenen (60-jährigen), Eisernen (65-jährigen) oder einem höheren Ehejubiläum überbringt der Bürgermeister oder sein Stellvertreter die Glückwünsche sowie ein Präsent der Stadt Horstmar persönlich (nach vorheriger telefonischer Absprache).
Ehrungen durch den Bundespräsidenten
Jubiläen der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung ehrt der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch.
In- und ausländischen Mitbürgern gratuliert der Bundespräsident zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., des 70. und des 75. Hochzeitstages.
Ehrungen durch den Kreis Steinfurt
Anlässlich des 100. und jedes weiteren Geburtstages sowie zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) überbringt ein Repräsentant des Kreis Steinfurt die Glückwünsche sowie ein Präsent des Kreises Steinfurt persönlich (nach vorheriger telefonischer Abstimmung durch die Stadt Horstmar).
Ehrungen durch die Landesregierung
Voraussetzung ist, dass die Jubilarinnen/Jubilare ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes ihren dauernden Aufenthalt im Lande Nordrhein-Westfalen haben.
Die Bezirksregierung Münster gratuliert Ehepaaren zum 60-jährigen Ehejubiläum im Namen der Landesregierung. Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Die Glückwünsche werden durch Übersendung per Post oder durch persönliche Übergabe von Repräsentanten der Wohnortgemeinde übermittelt.
Anlässlich einer "Eisernen Hochzeit" (65 Jahre) wird ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen überbracht. Ebenso wird bei der Gnadenhochzeit (70 Jahre) und der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) verfahren.
Da die persönlichen Daten der Jubelpaare in der Bezirksregierung Münster nicht bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare gebeten, ihr Jubiläum mindestens zwei Monate vor der Feier ihrer zuständigen Wohnortgemeinde mitzuteilen.
Zur Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres spricht die/der Ministerpräsident/in der Jubilarin/dem Jubilar die Glückwünsche der Landesregierung aus. Das Glückwunschschreiben wird der kreisfreien Stadt oder den Kreisen zugeleitet, wenn dies von dort gewünscht wird.