Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co.KG
Öffentlichkeitsbeteiligung Repowering
Elektronische Auslegung eines immissionsschutzrechtlichen Antrages gemäß § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Unterlagen der Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co.KG bezüglich des Rückbaus von 15 bestehenden Windenergieanlagen am Standort Schöppinger Berg Süd im Grenzgebiet zwischen der Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken) und der Stadt Horstmar (Kreis Steinfurt).

Weiterhin ist die Errichtung und der Betrieb von 11 Windenergieanlagen (8 Windenergieanlagen im Kreis Steinfurt und 3 Windenergieanlagen im Kreis Borken) geplant.
Der o.g. Antrag und die Unterlagen sind vom 28.07.2025 bis zum 29.08.2025 über folgende Verlinkungen
und
aufrufbar.
Hinweise:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens mit den erforderlichen Angaben (z.B. Standorte und technische Daten der WEA, Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Antrag und Einwendungsfristen) nur im Amtsblatt und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt bzw. des Kreises Borken sowie auf dem zentralen UVP-Internetportal unter der Adresse www.uvp-verbund.de. Das Erfordernis, Antrag und Unterlagen auch über Nachbar- und Standortgemeinden der Öffentlichkeit elektronisch einsehbar verfügbar zu machen, ergibt sich für UVP-pflichtige Vorhaben aus § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BImSchV.“