Die Stadt Horstmar weist auf folgende Bestimmungen zum Abbrennen von Osterfeuer hin:
- Es darf keine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit verursacht werden.
- Für Osterfeuer ist nur trockenes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Gartenabfälle, Sperrmüll, Altreifen oder ähnliches Unrat darf nicht verbrannt werden.
- Der Holzhaufen muss unmittelbar vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, damit durch das Feuer keine untergeschlüpften Tiere gefährdet werden.
- Osterfeuer sind dem Fachbereich 2 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) bis zum 02.04.2026 zu melden. Anmeldungen nehmen Frau Petra Fier (Telefon 02558/7915) oder Frau Carolin Ahmann (Telefon 02558/7913) entgegen. Hierzu füllen Sie bitte das Formular aus und schicken es per E-Mail an fier@horstmar.de oder an ahmann@horstmar.de
Sind die oben genannten Bestimmungen zum Abbrennen eines Osterfeuers nicht erfüllt, so läuft der Veranstalter Gefahr, dass die Stadt Horstmar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn einleitet.
