Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine


Jährlich ereignen sich bundesweit Unfälle auf Friedhöfen, die auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Daher ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Grabsteine durch Sachkundige durchführen zu lassen.

 Aus diesem Grund werden am 27. und 28. Oktober 2025 auf dem städtischen Friedhof und auf dem Ehrenmal der Stadt Horstmar die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.

 Die Prüfung erfolgt durch eine Fremdfirma.

Die Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine dienen der Unfallverhütung und erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit

(VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabsteinen (TA Grabmal).

 Die nicht standsicheren Grabmale erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung schriftlich benachrichtigt.

 Gleichzeitig appellieren wir an alle Nutzungsberechtigten, auch selbst auf Mängel an den Grabsteinen zu achten, da Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, eindringende Wurzeln erfahrungsgemäß die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können. Dem Nutzungsberechtigten obliegt die Sorgfaltspflicht für den gefahrlosen Zustand der Grabstätte. Die Sorgfaltspflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen. Die Kontrolle durch den Friedhofsträger befreit den Nutzungsberechtigten nicht von seiner Verpflichtung.

 Sollte sich herausstellen, dass ein Grabstein nicht mehr standfest ist, muss dies schnellstens durch ein zugelassenes Fachunternehmen sachgemäß befestigt werden. Ist die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, ist der Grabstein vorübergehend umzulegen.