Projekt Windpark Ostendorf


Die Veranstaltung findet

 am Mittwoch, 26. November 2025 um 19:00 Uhr

im Gasthof Vissing, Dorfstraße 8, 48612 Horstmar

 statt.

Zu dieser Versammlung, in der auch detaillierte Informationen über das geplante Windparkprojekt gegeben werden und eventuelle Fragen beantwortet werden, sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Horstmar eingeladen.

Der Rat der Stadt Horstmar wird das Meinungsbild bzw. ggfls. Abstimmungsergebnis dieser Versammlung in seine abschließende Entscheidung einbeziehen.

Das Projekt:

Die Bürgerwind Leer-Ostendorf GbR, bestehend aus Bürgerinnen und Bür­gern aus Leer, plant die Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Bau­erschaft Ostendorf. Die Anlagen weisen voraussichtlich eine Gesamthöhe von 242 bzw. 229 Meter auf.

Das Verfahren:

Grundsätzlich gilt, dass der Rat der Stadt Horstmar mit der Ausweisung von Windvorrangzonen, insbesondere auf und am Schöppinger Berg die steuernde Planung von Windkraft abgeschlossen hat. Das „Wind-an-Land-Gesetz (WaLG)“ ermöglicht es den Kommunen, darüber hinaus weitere Flä­chen im Rahmen der sogenannten isolierten Positivplanung miteinzubezie­hen. Um dieses Projekt also realisieren zu können, muss der Rat den Flä­chennutzungsplan ändern und die in Aussicht genommene Fläche für die Windkraftanlagen als „Sondergebiet für Windkraft“ darstellen. Der Rat der Stadt Horstmar wird dieses Flächennutzungsplanverfahren durch Be­schluss nur unter der Voraussetzung einleiten, dass sich im Rahmen dieser Bürgerversammlung eine Mehrheit für das Projekt ausspricht.   

Alle umwelt- und artenschutzrelevanten sowie immissionsschutz­rechtlichen Fragen, Anregungen und Bedenken werden in einem umfangreichen Ver­fahren unter Beteiligung der zuständigen Be­hörden sowie Träger öffentli­cher Belange und der Öffentlichkeit beantwortet bzw. abgewogen und ent­schieden.

Infos zur Meinungsbildung:

Mit den bereits bestehenden Windvorrangzonen und den dort errichteten Windenergieanlagen hat die Stadt Horstmar, bezogen auf die eigene Ge­samtfläche von 44,75 qkm, das vom Land vorgegebene Mindestziel von 2,13 Prozent der regi­onalen Fläche des Münsterlandes für Windkraft nicht nur erreicht, sondern überschritten. 

Die in Rede stehenden Windkraftanlagen haben eine prägende Wirkung für das Landschaftsbild. Sie sind verhältnismäßig weit sichtbar und aufgrund der regelmäßigen Bewegungen der Rotorblät­ter wahrnehmbar.

Die Stadt Horstmar profitiert direkt über Erträge aus Ener­gieabgaben, Be­teiligungen und Gewerbesteuer an jeder neu errichteten Windenergieanlage auf dem Stadtgebiet. Diese Erträge kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute und bieten einen Deckungsbeitrag beispielswiese zur Mitfi­nanzierung der Betriebskosten von Kitas, zur Finanzierung von Lehr- und Unterrichtsmitteln in den städtischen Schu­len, von Kinderspielplätzen, der Unterhaltung und Sanierung von Ortsstraßen und Wirtschaftswegen.

Es handelt sich um einen Bürgerwindpark, die Initiatoren stammen aus der Region und die Wertschöpfung bleibt in der Region.

Einige Bürgerinnen und Bürger erhalten Gelegenheit, sich auch direkt am Projekt zu beteiligen und möglicherweise finanziell zu profitieren (Chancen und Risiken einer Unternehmensbetei­ligung).

Die aus Windkraftanlagen erzeugte Strommenge hat einen erheblichen An­teil an der Gesamtmengenerzeugung in Deutschland (31,5% im Jahre 2024) und leistet damit einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur nationalen Kli­maneutralität bis zum Jahre 2045.

Geplante Standorte (PDF-Format)

Postwurfsendung an sämtliche Haushalte in Horstmar und Leer (PDF-Format)