⇑ / Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldungen)
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer in der Stadt Horstmar einen selbständigen Betrieb, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies dem Ordnungsamt der Stadt Horstmar anzeigen. Das gleiche gilt auch bei der Verlegung bzw. der Aufgabe Ihres Betriebes.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, sich bei folgender Stelle Vorabinformationen einzuholen:
· Handwerkskammer
· Industrie- und Handelskammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gewerbean- und ummeldungen:
- für natürliche Persoen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind= 26,00€.
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind= 33,00€.
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen =13,00€.
Gewerbeabmeldung: kostenlos
Die Gebühr ist bei An- bzw. Ummeldung sofort zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung
Anträge / Formulare
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Beiblatt für weitere Betriebsinhaber
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