⇑ / Abwasserbeseitigung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In der Stadt Horstmar besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Anschluß- und Benutzungszwang. Bei
Störungen in der Abwasserbeseitigung ist der
Bereitschaftsdienst unter der
Tel.: 0175 / 52 79 079 zu informieren.
Rechtsgrundlage
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Bauordnung für das Land NRW - Landesbauordnung (BauO NW)
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar
Anträge / Formulare
Formular
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar vom 11.03.2014 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Horstmar vom 11.03.2014
- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 27.05.2013 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom 27.05.2013
- Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen vom 24.11.2016.pdf