Jährlich ereignen sich bundesweit Unfälle auf
Friedhöfen, die auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Daher ist die
Friedhofsverwaltung verpflichtet, mindestens einmal jährlich nach der
Frostperiode eine Überprüfung der Grabsteine durch Sachkundige durchführen zu
lassen.
Aus diesem Grund werden im August 2020 auf dem
städtischen Friedhof und auf dem Ehrenmal der Stadt Horstmar die Grabsteine auf
ihre Standfestigkeit überprüft. Die Prüfung erfolgt durch eine Fremdfirma.
Die Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine dienen
der Unfallverhütung und erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung für Sicherheit
und Gesundheit
(VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabsteinen
(TA Grabmal).
Die nicht standsicheren Grabmale erhalten einen
aufgeklebten Warnhinweis. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten der
beanstandeten Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung schriftlich
benachrichtigt.
Gleichzeitig appellieren wir an alle
Nutzungsberechtigten, auch selbst auf Mängel an den Grabsteinen zu achten, da
Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, eindringende Wurzeln
erfahrungsgemäß die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können. Dem
Nutzungsberechtigten obliegt die Sorgfaltspflicht für den gefahrlosen Zustand
der Grabstätte. Die Sorgfaltspflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen.
Die Kontrolle durch den Friedhofsträger befreit den Nutzungsberechtigten nicht
von seiner Verpflichtung.
Sollte sich herausstellen, dass ein Grabstein
nicht mehr standfest ist, muss dies schnellstens durch ein zugelassenes
Fachunternehmen sachgemäß befestigt werden. Ist die Standfestigkeit nicht mehr
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, ist der
Grabstein vorübergehend umzulegen.