Bürgerservice

    An alle Haushalte in Horstmar und Leer


    Liebe Bürgerinnen und Bürger,


    Rats- und Ausschussmitglieder haben in Sitzungen der vergangenen Monate zahlreiche städtische Projekte angestoßen, beraten und beschlossen. Über die wesentlichen Projekte möchte ich Sie informieren:


    • Jubiläen 2019:

    Horstmar und Leer:

    Am 01. Juli 1969 haben sich die selbständige Stadt Horstmar sowie die Gemeinde Leer zur Stadt Horstmar zusammengeschlossen. Aus Sicht des Rates der Stadt Horstmar hat sich dieser Zusammenschluss als für beide Orte bereichernd und sinnvoll herausgestellt. Mit großer Unterstützung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen, besondere Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen nicht nur zu erhalten, sondern maß- und sinnvoll auszubauen.

    50 Jahre Horstmar und Leer sind besonderer Anlass, auf die Erfolgsgeschichte der kommunale Neugliederung zurückzublicken.


    750 Jahre Fürstbischöfe von Münster/Stadtrechte:

    Im Jahre 1269 haben die Fürstbischöfe von Münster die „Besitzung Horstmar“ vom Grafen Rietberg übernommen. Rietberg und Fürstbischof Gerhard von Münster standen sich in der Schlacht bei Zülpich feindlich gegenüber. Erzbischof Engelbert von Köln und damit auch Graf Rietberg verloren die Schlacht, Rietberg gelangte in Gefangenschaft und musste zu seiner Freilassung „Horstmar“ an die Fürstbischöfe von Münster abtreten. Am 27. Januar 1269 wurde der „Deal“ besiegelt. Fürstbischof Gerhard, der 1272 verstarb, stattete Horstmar mit umfangreichen Rechten aus, vor allem aber mit Stadtrechten. Diese Rechte wurden in einer Urkunde von Fürstbischof Otto im Jahre 1303 bestätigt. Im Jahre 2019 jährt sich das für die Stadt Horstmar bedeutende Ereignis zum 750. Mal. Der Rat der Stadt Horstmar hat beschlossen, dieses Jubiläum im Jahre 2019 zu feiern.


    • Kindergärten:

    Die Anmeldezahlen zu den fünf Kindergärten steigen. Einerseits ist das auf höhere Geburtenzahlen, andererseits auf immer jüngere Kinder („U-2-Kinder“) in den Tageseinrichtungen zurückzuführen. Zurzeit wird die städtische „Grollenburg“ um eine Gruppe erweitert. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 500.000 €. Wie mit dem prognostizierten weiteren Bedarf an Gruppen umzugehen ist, wird der Rat der Stadt Horstmar im Herbst dieses Jahres beraten.


    • Schulen:

    Neues Dach für das Gymnasium Arnoldinum, Lernzentrum Horstmar:

    Das Lernzentrum erhält ein neues Dach, da das vorhandene vollständig abgängig ist und nicht mehr repariert werden kann. Die Gesamtausgaben betragen voraussichtlich 1.118.000 €. Die Hälfte dieser Ausgaben trägt die Gemeinde Schöppingen im Rahmen unserer interkommunalen Kooperation „Schulzweckverband Horstmar/Schöppingen“. Von dem Horstmarer Anteil werden Fördermittel des Landes für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 261.000 € eingesetzt, so dass ein städtische Eigenanteil in Höhe von 280.000 € verbleibt. Ein besonderer Aufwand liegt in der Entfernung der Betonschächte, die der Belichtung der Obergeschossklassen und -flure diente. Die Belichtungsfunktion wurde wegen Undichtigkeiten schon einige Jahre nach dem Bau des Schulgebäudes aufgegeben. Nach Entfernung dieser Lichtschächte noch während der Sommerferien dieses Jahres werden bis zum Frühjahr 2019 Dämmschicht sowie eine Trägerkonstruktion für ein Kalzip-Dach (aus Aluminium) aufgebracht.


    Astrid-Lindgren-Grundschule:

    Alle Klassen- und Nebenräume an den Standorten Horstmar und Leer wurden mit Glasfaserleitungen versorgt, um modernen Unterricht mittels digitaler Medien zu ermögli­chen. Die Stadt Horstmar hat im Rahmen eines kreisweiten Antrags erfolgreich am Förderprogramm „Kommunaler Klimaschutz NRW“ teilgenommen. Drei Projekte der Stadt wurden berücksichtigt: 1, Sanierung der Westseite der Astrid-Lindqren-Schule in Horstmar (Gesamtausgaben: rd. 480.000 €, Fördermittel: 432.000,-- €, Eigenanteil der Stadt Horstmar: 48.000 €). Diese Maßnahme umfasst die Erneuerung der Westfassade (Seite zum Lütken Esch, zum Fahrradständer) unter Berücksichtigung energetischer Effekte.


    • Elektrifizierung von Fahrzeugen:

    Der zweite Förderschwerpunkt befasst sich mit der Elektrifizierung von Fahrzeugen des kommunalen Fuhrparks. Als Ersatz für zwei Dieselfahrzeuge am Bauhof sowie für die Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung (setzen bisher ihre Privat-PKW ein) sind Ausgaben in Höhe von 162.600 € zu erwarten. Die Fördersumme beläuft sich auf 146.340 € (90%) sowie einen städtischen Eigenanteil von 16.260 € (10%).


    • LED-Beleuchtung in kommunalen Liegenschaften:

    Ein 3. Förderbereich umfasst die klimafreundliche Beleuchtung kommunaler Gebäude. Inhalt ist der Austausch vorhandener herkömmlicher Beleuchtung gegen eine klimafreundliche LED-Beleuchtung. Den Gesamtausgaben von rd. 100.000 € stehen Fördermittel in Höhe von 90.000 € sowie ein städtischer Anteil von 10.000 € gegenüber.


    • Baugebiete in Horstmar und Leer:

    Mit der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Grollenburg", II. Bauabschnitt wird kurzfristig begonnen. Die Erschließung des III. Bauabschnittes ist erfolgt, erste Baugrundstücke von den neun weiteren wurden verkauft. Der Endausbau Baugebiet „Pferdekamp", II. Bauabschnitt wird zurzeit vorbereitet und erfolgt im Frühjahr 2019. Der Abverkauf von 32 Baugrundstücken im Baugebiet „Nieland“ vollzog sich innerhalb von 10 Monaten. Zwei verbliebene Grundstücke werden nicht veräußert, sondern gehen im Rahmen eines in der Realisierungsphase befindlichen Tauschgeschäftes mit dem Eigentümer auf die Stadt Horstmar über, die sie dann an Grundstücksinteressenten verkaufen wird. Der Bebauungsplan "Koppelfeld 111" (Grundstücksflächen neben dem Feuerwehrgerätehaus/Bauhof) wurde geändert und an die individuellen Bedürfnisse potentieller Bauwilliger angepasst. Die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer stehen vor dem Abschluss, eine Erschließungsplanung wird erstellt und mit der Erschließung der ca. 43 Baugrundstücke voraussichtlich im Sommer des Jahres 2019 begonnen.


    • Gewerbegebiet:

    Das zukünftige, ca. 6,9 Hektar große Gewerbegebiet der Stadt Horstmar liegt am Wirtschaftsweg zur Bahnhofssiedlung, der parallel zur L 579 verläuft. Die Fläche wird nördlich durch einen Graben bzw. im Süden durch einen Wirtschaftsweg (Hofzufahrt) und im Osten von der RadBahn eingerahmt. Der Rat der Stadt Horstmar hat die diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wirloksbach II“ beschlossen. Die Pläne werden voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Die Planung der Erschließung erfolgt parallel, die Erschließung im Jahr 2019.


    • Ansiedlung eines Drogeriemarktes "Rossmann", Sondergebiet Warnsveldallee:

    Die Planungen für den Drogeriemarkt an der Warnsveldallee laufen. Die Aktualisierung eines Einzelhandelsgutachtens, das der Rat der Stadt Horstmar an das Büro Junker und Kruse aus Dortmund vergeben hat, kommt im Ergebnis zu der Einschätzung, dass der Nahversorgungsbereich an der Warnsveldallee um einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm erweitert werden kann. Dieses Gutachten ist eine zwingend erforderliche Verträglichkeitsanalyse, die das Planverfahren begleitet. Die Grundstücksverhandlungen stehen vor dem finalen Abschluss. Der Bebauungsplan wird zurzeit geändert, mit einem Planabschluss wird zum Ende dieses Jahres gerechnet. Damit wären seitens der Stadt Horstmar die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, so dass das Vorhaben im Laufe des Jahres 2019 realisiert werden kann.


    • Erneuerung der Dorfstraße:

    Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt ist ein hoch priorisiertes Projekt des Rates der Stadt Horstmar. Die mit dem Landesbetrieb Straßen NRW in Abstimmung befindlichen Entwurfspläne des Architekturbüros Wolters Partner aus Coesfeld beinhalten, den Streckenabschnitt vom Einmündungsbereich Burgsteinfurter Straße bis zur Kreuzung „Naher Weg“ zu erneuern. Dabei soll die Fahrbahnoberfläche eine neue Decke erhalten, die vorhandenen Gehwegplatten durch barrierefreies Pflaster ersetzt und die Plätze vor der Filiale der Kreissparkasse sowie an der Bushaltestelle "Kalvarienberg" geordnet und erneuert werden. Die barrierefreie Haltestelle der Busse befindet sich zukünftig auf der Fahrbahn, die Busbucht wird aufgegeben. Für das Gesamtprojekt liegen die geschätzten Gesamtausgaben bei rd. 580.620 €, die sich aufteilen für die Fahrbahn in Höhe von 370.842 € sowie die Gehwege in Höhe von 209.778 €. Ein Antrag auf Förderung der Maßnahme aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes NRW soll im Herbst nach Vorstellung der Planung in der Bürgerschaft bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden.


    • Stadtmitte Horstmar:

    Der Rat der Stadt Horstmar hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Förderung der Neugestaltung des Kirchplatzes in Horstmar auf den Weg gebracht. Aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier NRW“ stehen für besondere Maßnahmen der Kommunen 55 Mio. Euro bereit. Dieser Antrag zur Neugestaltung der Stadtmitte wurde jetzt neu aufbereitet und erneut eingereicht. Bei erfolgreicher Bewerbung werden die voraussichtlichen Gesamtausgaben in Höhe von 626.000 € bis zu 90% gefördert. Dieser Antrag ist ein Gemeinschaftsprojekt mit der Kath. Kirchengemeinde St. Gertrudis als Haupteigentümer der Grundstücksfläche. Auch sie hat einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtausgaben zu tragen. Aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Anträgen in NRW ist die Mitbewerberzahl hoch, dennoch möchten wir die Chance auf Förderung nutzen.


    • Caritas-Tagespflege:

    Bekanntlich beabsichtigt der Caritasverband Steinfurt den Neubau einer Tagespflege- Einrichtung auf dem im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Horstmar befindlichen Grundstück „Ehemaliges Hotel Crins“. Der Bedarf an Plätzen für zuhause lebende, pflegebedürftige Angehörige, die z. B. wegen Berufstätigkeit der Angehörigen auf eine Tageseinrichtung angewiesen sind, steigt auch in Horstmar und Leer. Die vorbereitenden Planungen stehen vor dem Abschluss. Die erforderlichen Förderanträge wurden vom Caritasverband gestellt. Beabsichtigt ist, das Grundstück an den Caritasverband zu verkaufen. Dort sollen 12 Tagespflegeplätze und 6 Wohnungen entstehen.


    • Unterhaltungsmaßnahme auf der Eichendorffstraße:

    Bevor mit den bereits vergebenen Unterhaltungsmaßnahmen auf der Eichendorfstraße (Streckenabschnitt zwischen Bahnhofstraße und Borghorster Weg) begonnen wird, müssen der vorhandene Abwasserkanal sowie zahlreiche Grundstücksanschluss­leitungen saniert werden. Im Anschluss daran werden die Fahrbahndecke erneuert sowie die Gehwege weiträumig repariert und durch Pflaster ersetzt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist innerhalb der Monate September bis November geplant.


    • Graf-Max-Straße:

    Auf Vorschlag des Mühlen- und Heimatvereines haben der Ausschuss für Kultur sowie der Rat der Stadt Horstmar beschlossen, die Straße des Baugebietes „Grollenburg III“ nach dem letzten adeligen Bewohner der Grollenburg zu benennen. Max Graf Droste zu Vischering lebte bis zu seinem Tod im Jahre 1895 auf der Grollenburg (er starb mit 40 Jahren an Tuberkulose). Seine Mutter, Freifrau Anna von Imbsen, heiratete nach dem Tod ihres Mannes und Vaters von Max, Erbdroste Maximilian Heidenreich Graf Droste zu Vischering, den Freiherrn Burchard von Schorlemer Alst, der sogenannte Bauernkönig. Ein Wegekreuz, das für die baldige Genesung des Grafen Max auf dem Adelssitz Grollenburg errichtet wurde, fand jahrzehntelang einen Platz im Garten der Familie Prinz, die die Grollenburg bewohnten und bewirtschafteten. Die Stadt hat das Kreuz übernommen, um es in der Nähe der neuen Straße im Baugebiet „Grollenburg" mit Erläuterungen zur Geschichte wieder aufzustellen.


    Diese Auflistung ist ein Auszug wesentlicher Projekte der Stadt Horstmar.

    Ihnen allen, die Sie diese Projekte begleiten und unterstützen, danke ich auch im Namen des Rates der Stadt Horstmar.


    Sollten Sie Fragen oder Anregungen, auch zu anderen Themen, haben, sprechen Sie die Ratsmitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne an. Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


    Ich wünsche Ihnen eine entspannte und erholsame Sommerzeit!


    Mit freundlichen Grüßen



    Robert Wenking


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