"Der Leerbach ist in einem ökologisch relativ schlechten Zustand!"

    Verantwortlich dafür ist auch der Ablauf der städtischen Kläranlage. Allerdings ist der Anteil des Zuflusses aus der Kläranlage, insbesondere in der Trockenperiode, gemessen am Gesamtdurchfluss überdurchschnittlich hoch. Damit treten Schadstoffe, die im Reinigungsverfahren nicht ausreichend eliminiert werden konnten natürlich sehr konzentriert auf. Mit der „Wasserrahmenrichtlinie“ hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Qualität von Oberflächen- und Grundwasser nachhaltig zu verbessern. Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens hat sich der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Horstmar in der jüngsten Sitzung mit den Ergebnissen einer vom Land NRW geförderten Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage Horstmar auseinandergesetzt. Neben der klassisch bestehenden mechanischen, biologischen und chemischen Reinigungsstufe sollen durch Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe insbesondere der Anteil an Mikroschadstoffen aus Plastik und Arzneimitteln (z. B. Ibruprofen, Diclofenac, Methformin) weiter reduziert werden. Die Herren Rummler und Harmjanssen vom Ingenieurbüro Rummler und Hartmann stellten fünf Ausbauvarianten mit einem Investitionsvolumen zwischen 1,6 Mio. und 2,6 Mio. Euro vor. Die großen Investitionskostenunterschiede der einzelnen Varianten liegen in dem jeweiligen Bauvolumen. Die favorisierte Variante ist der Neubau eines Aktivkohlefilter- sowie eines Sedimentationsbeckens und Tuchfilters. Durch Zugabe von Pulveraktivkohle werden Mikroschadstoffe zu einem großen Teil aus dem Abwasser entfernt. Für Investitionen in die Kläranlage Horstmar zur Verbesserung der Reinigungsleistung gibt es aufgrund eines Förderprogrammes bis zu 70% der Investitionskosten vom Land NRW. Die nicht durch Fördermittel gedeckten kapitalgebundenen Kosten müssen über die Abwassergebühren gedeckt werden. Nach ausführlicher Diskussion hat der Betriebsausschuss einstimmig beschlossen, die Machbarkeitsstudie bei Priorisierung der optimalen Ausbauvariante unter Berücksichtigung von optimierter Reinigungsleistung sowie möglichst niedriger Betriebs- und Energiekosten mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen und einen Förderantrag im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage Horstmar auf den Weg zu bringen.



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