"Der Leerbach ist in einem ökologisch relativ schlechten Zustand!"
Verantwortlich dafür ist auch der Ablauf der städtischen
Kläranlage. Allerdings ist der Anteil des Zuflusses aus der Kläranlage,
insbesondere in der Trockenperiode, gemessen am Gesamtdurchfluss
überdurchschnittlich hoch. Damit treten Schadstoffe, die im Reinigungsverfahren
nicht ausreichend eliminiert werden konnten natürlich sehr konzentriert auf. Mit
der „Wasserrahmenrichtlinie“ hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt,
die Qualität von Oberflächen- und Grundwasser nachhaltig zu verbessern. Auf der
Grundlage dieses Rechtsrahmens hat sich der Betriebsausschuss des Rates der
Stadt Horstmar in der jüngsten Sitzung mit den Ergebnissen einer vom Land NRW
geförderten Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Reinigungsleistung der
Kläranlage Horstmar auseinandergesetzt. Neben der klassisch bestehenden
mechanischen, biologischen und chemischen Reinigungsstufe sollen durch
Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe insbesondere der Anteil an
Mikroschadstoffen aus Plastik und Arzneimitteln (z. B. Ibruprofen, Diclofenac,
Methformin) weiter reduziert werden. Die Herren Rummler und Harmjanssen vom
Ingenieurbüro Rummler und Hartmann stellten fünf Ausbauvarianten mit einem
Investitionsvolumen zwischen 1,6 Mio. und 2,6 Mio. Euro vor. Die großen
Investitionskostenunterschiede der einzelnen Varianten liegen in dem jeweiligen
Bauvolumen. Die favorisierte Variante ist der Neubau eines Aktivkohlefilter-
sowie eines Sedimentationsbeckens und Tuchfilters. Durch Zugabe von
Pulveraktivkohle werden Mikroschadstoffe zu einem großen Teil aus dem Abwasser
entfernt. Für Investitionen in die Kläranlage Horstmar zur Verbesserung der
Reinigungsleistung gibt es aufgrund eines Förderprogrammes bis zu 70% der
Investitionskosten vom Land NRW. Die nicht durch Fördermittel gedeckten
kapitalgebundenen Kosten müssen über die Abwassergebühren gedeckt werden. Nach
ausführlicher Diskussion hat der Betriebsausschuss einstimmig beschlossen, die
Machbarkeitsstudie bei Priorisierung der optimalen Ausbauvariante unter
Berücksichtigung von optimierter Reinigungsleistung sowie möglichst niedriger Betriebs-
und Energiekosten mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen und einen
Förderantrag im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage Horstmar auf den Weg zu
bringen.