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Stadt Horstmar

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Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar
Tel. (0 25 58) 79-0
Fax. (0 25 58) 79-31
E-Mail: stadt@horstmar.de

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Veranstaltungskalender

[19.05.2013]
Pfingstgang
[20.05.2013]
Deutscher Mühlentag
[22.05.2013]
Tagesfahrt nach Duisburg
[22.05.2013]
eine etwas längere Radtour mit Bernhard Kölking und Heinz Schütte
[22.05.2013]
Treffen der Frauenhilfe der Ev. Kirchengemeinde

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    • Ferienprogramm 2012


Ferienprogramm 2012

Hallo hier findet Ihr das Ferienprogramm 2012 der Stadt Horstmar
Sonne




Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Ferienprogramm 2012)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Ferienprogramm 2012) Ferienprogramm 2012


Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anmeldeformular 2012)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anmeldeformular 2012) Anmeldeformular 2012



Wichtige Hinweise:

Anmeldeschluss: 20. Juni 2012

Die Anmeldungen müssen bis zum 20.06.2012 eingegangen sein:
- Stadtverwaltung (Briefkasten rechts vor dem Haupteingang)
- Astrid-Lindgren-Schule, Standort Horstmar(im Sekretariat)
- Astrid-Lindgren-Schule, Standort Leer (Briefkasten rechts am Haupteingang)

Achtung: Gruppenanmeldungen sind nicht mehr möglich!


Abholung der Ausweise: vom 28. Juni bis 05. Juli 2012

Die Ausweise können nur in der Zeit vom 28.06. bis 05.07.2012in der Stadtverwaltung Horstmar abgeholt werden oder Montag, 02.07.2012 von 17:00
bis 18:30 Uhr in der Aula der Astrid-Lindgren-Schule in Leer (Barzahlung bei Abholung).


In der Stadtverwaltung besteht zu folgenden Zeiten die Möglichkeit, die
Ausweise abzuholen:
montags bis donnerstags von 8:30 – 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von
14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr und von 18:30 - 19:30 Uhr.

Wenn die Ausweise nicht bis zum 05. Juli 2012 abgeholt werden,
wird die Anmeldung ungültig und die Plätze werden an andere
vergeben!

Bei Nichtteilnahme wird kein Geld erstattet!

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. deren Eltern, die SGB II
- Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende/Arbeitslosengeld II), SGB XII - Leistungen
(Hilfe zum Lebensunterhalt), Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz oder analoge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Gewährung eines Beitrags für Bedarfe für die
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu stellen. Der Antrag ist bei der Stadt Horstmar,
Jobcenter Kreis Steinfurt, zu stellen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten die Kinder und
Jugendlichen für den Zeitraum der Leistungsgewährung einen Gutschein im Wert von
10,00 EUR monatlich. Diese Gutscheine können auch gesammelt und für das Ferienprogramm
genutzt werden.

? Fragen ?


Bitte melden Sie sich bei der Stadtverwaltung,: Tel. 0 25 58 / 79-0,
Herr Brunstering oder Frau Rhode helfen Ihnen gerne weiter.

Für das Ferienprogramm wünschen wir euch viel Spaß!

Die Organisatoren










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